Parkplatzschilder – individuell für jeden Bedarf
Ein unübersichtlicher Parkplatz kostet Nerven – bei Kunden genauso wie bei Mitarbeitern. Mit den richtigen Schildern ist sofort klar, wer wo parken darf: Chefparkplatz, Mitarbeiterparkplatz, reservierte Plätze für Kunden bestimmter Branchen wie Apotheke, Friseursalon oder Autovermietung – für fast jede Situation gibt es bei uns ein passendes Schild, statt eines allgemeinen „Parken verboten“.
Manche Schilder sind dabei mehr als nur praktisch, sie sind Pflicht. Nach § 42 StVO müssen Unternehmen mindestens zwei Behindertenparkplätze ausweisen. Auch Frauenparkplätze sind zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, werden aber in einigen Bundesländern per Garagenverordnung verlangt – und haben sich in der Praxis einfach bewährt. Dazu kommen Schilder für E-Fahrzeuge, für Eltern mit Kinderwagen oder ganz klassisch: Halteverbot und Parkverbot, wo es drauf ankommt.
Für draußen empfehlen wir Schilder aus Aluminium – wetterfest und langlebig, auch bei Regen, Frost oder direkter Sonne. Für überdachte Bereiche reicht meist Kunststoff mit Folie. So oder so gilt: Ein einheitlich beschilderter Parkplatz ist die erste Visitenkarte Ihres Unternehmens, noch bevor der Kunde die Tür erreicht hat.
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