Jacht / Hafen / Boot
Im Duden ist nachzulesen, dass „Yacht“ mit „Y“ und auch „Jacht“ mit „J“ geschrieben werden kann. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Motor- und Segelyachten – beide gelten als Wasserfahrzeuge für Sport- oder Freizeitzwecke mit Deck und Kajüte, wobei als Yacht erst ab einer Länge von über 10 Metern bezeichnet wird; kürzere Boote gelten entsprechend als Boote. Das gesamte Umfeld von Yacht, Hafen und Boot muss dabei gut ausgeschildert werden, etwa an Parkplätzen, Stegen und Anlegestellen.
In unserem Online-Shop finden Sie dafür zahlreiche Schilder mit passender Beschriftung und Motiven: individuelle Hafen-Parkplatzschilder, Hinweisschilder zum Anlegeverbot für Boote, sowie spezielle Schilder für Privatstege, etwa „Betreten auf eigene Gefahr“, „Betreten des Stegs bei Schnee und Eisglätte verboten“ oder „Achtung – bei Nutzung keinerlei Haftung“. Auch ein Schild für das Betretungsverbot für Träger von Schuhen mit spitzem Absatz gehört zu unserem Sortiment.
Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Erstellung eines Wunschschilds rund um das Thema Jacht, Hafen und Boot – vielleicht mit einem eigenen Logo, einem ausgefallenen Motiv oder einem informativen Text? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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