Rauchverbot & Raucherbereich
Ob Rauchverbot oder ausgewiesener Raucherbereich – mit unseren Hinweisschildern kennzeichnen Sie eindeutig, wo das Rauchen gestattet ist und wo nicht. Die Schilder gelten dabei ausdrücklich auch für E-Zigaretten.
In Deutschland regeln die Nichtraucherschutzgesetze der einzelnen Bundesländer sowie die Arbeitsstättenverordnung, wo Rauchverbote gelten – etwa in Gaststätten, Büros, öffentlichen Gebäuden oder auf Spielplätzen. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, nichtrauchende Beschäftigte am Arbeitsplatz vor Tabakrauch zu schützen. Viele Landesgesetze wurden inzwischen ausdrücklich auf E-Zigaretten und das Dampfen erweitert.
Ein gut sichtbares Rauchverbotsschild schützt Sie als Betreiber oder Arbeitgeber rechtlich ab und schafft gleichzeitig Klarheit für Mitarbeiter, Gäste und Besucher. Gerade in Gaststätten, Hotels oder Einkaufszentren verhindert eine klare Kennzeichnung unangenehme Diskussionen und Beschwerden.
Ist das Rauchen hingegen erlaubt oder sogar ein eigener Raucherbereich eingerichtet, weisen entsprechende Hinweisschilder „Rauchen erlaubt“ oder „Raucherbereich“ darauf hin. So wissen Raucher sofort, wo sie sich aufhalten dürfen, ohne Nichtraucher zu stören.
Unsere Schilder zum Thema Rauchen erhalten Sie als robustes Aluminiumschild oder als selbstklebende Aufkleberfolie, wahlweise im Hoch- oder Querformat – auch individuell mit eigenem Text oder Logo gestaltbar.
Für Fragen oder individuelle Wünsche steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.